Der Kaminkehrer: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte
Schornsteinfegermeister/ Energieberater
Bernhard Schreyer
Bayerische Bauordnung und Feuerungsanlagenverordnung
Diese sind in der 1. BImSchV § 3 geregelt, danach dürfen nur folgende Brennstoffe verheizt werden:
Die Gasgerätekontrolle der Kaminkehrer steht gelegentlich in der
Diskussion. Ein Vergleich mit anderen Ländern belegt die Notwendigkeit,
Gasfeuerstätten auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.
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Bernhard Schreyer
Schornsteinfegermeister/ Energieberater (HWK)
Eysölden L 2
91177 Thalmässing
Tel.: 09173-795737
Fax.: 09173-795738
Mitglied
Innung Mittelfranken